Ihr Vertragspartner ist die Firma: auric-direct GmbH, diese vertreten durch deren
Komplementärin, die Firma auric Management GmbH, Osnabrücker Straße 4-6,
48429 Rheine, diese vertreten durch die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Dr. Mark Winter und Herrn Jan Feldeisen, 48429 Rheine / Deutschland, Telefon:
05971/ 9699-0, Telefax: 05971/ 9699-88, E-Mail: info@auric-direct.de. Anrufe
zum Ortstarif. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können höhere Kosten entstehen.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von auric betreffend die Abgabe von
Hörhilfen erfolgen aufgrund dieser zurzeit gültigen Geschäftsbedingungen. Diese
gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden
und Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als diese unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
(1) Die in den jeweils gültigen Verkaufsprospekten, Unterlagen, Anzeigen usw.
enthaltenen Angebote von auric für gesetzlich krankenversicherte bzw. privat krankenversicherte
Kunden sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und
unverbindlich.
(2) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich auric für die ausgewiesene Zeit
gebunden.
(3) Bestellungen des Kunden bedürfen grundsätzlich zu ihrer Rechtswirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung durch auric. Lehnt auric nicht binnen 4 Wochen nach
Bestelleingang bzw. nach dem Ende des Probetragens der Hörhilfe(n) durch den
Kunden die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt. Gleiches gilt, soweit auric
die vom Kunden bestellten Hörhilfen mit dessen gesetzlichen Krankenversicherern
abrechnet bzw. Rechnungen über private Eigenanteile an den gesetzlich Krankenversicherten
stellt bzw. Rechnungen an privat krankenversicherte Kunden stellt.
(1) Bei gesetzlich krankenversicherten Kunden gilt für deren Hörhilfenversorgung
das Sachleistungsprinzip, d.h. die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen
Kosten für Hörhilfen bis zu einer Höhe der jeweils allgemein bekanntgemachten
Festbetragsregelung. Über den Festbetrag hinausgehende Kosten einer Hörhilfenversorgung
sind vom gesetzlich Krankenversicherten als privater Eigenanteil an auric
zu zahlen. Voraussetzung einer Kostenübernahme oder einer Beteiligung an den
Kosten einer Hörhilfenversorgung durch gesetzliche Krankenversicherungen ist das
Bestehen eines Versorgungsvertrages zum von auric bei der Hörhilfenversorgung
praktizierten Verkürzten Versorgungsweg gem. §§ 126, 127, 128 SGB V mit der gesetzlichen
Krankenversicherung des Kunden sowie nach Abschluss des Probetragens
die Vorlage einer vom HNO-Arzt unterzeichneten ohrenärztlichen Verordnung der
Hörhilfe (Muster 15) bei auric zwecks Abrechnung. Bei schuldhafter Nichtherbeiführung
der abschließenden Unterzeichnung der ohrenärztlichen Verordnung der Hörhilfe
seitens des gesetzlich Krankenversicherten aufgrund z. B. schuldhafter Nichteinhaltung
von Abschlussuntersuchungsterminen, ist der gesetzlich Krankenversicherte
verpflichtet, den jeweils geltenden Festbetrag zzgl. eines etwaigen Eigenanteils für
die übergebene Hörhilfen an auric privat zu zahlen, vorbehaltlich etwaiger vertraglicher
Regelungen mit gesetzlichen Krankenversicherungen.
(2) Gesetzlich Krankenversicherte sind gemäß Gesundheits-Modernisierungsgesetz
(GMG) seit 2004 verpflichtet, von dem von den Krankenkassen zu übernehmenden
Betrag bei der Lieferung von Hörhilfen 10 % vom Abgabepreis (Festbetrag), d. h.
mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 € je Hilfsmittel zuzuzahlen. Werden
Hörhilfe und Otoplastik zeitgleich als Gesamtversorgung an den gesetzlich Krankenversicherten
abgegeben, sind 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,00 €, maximal
jedoch nur 10,00 €, zuzuzahlen. Bei beidohriger Versorgung ist die Zuzahlung für
jede Hörhilfe / Otoplastik fällig. Wird eine Otoplastik zu einem späteren Zeitpunkt
nachgeliefert, sind 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur
10,00 €, zuzuzahlen bzw. die Kosten der Otoplastik. Die Zahlung dieses gesetzlichen
Eigenanteils hat an den Leistungserbringer, d.h. auric, zu erfolgen. Keine Zuzahlung
wird erhoben bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung des gesetzlichen Krankenversicherers
über die Befreiung von Zuzahlungen gemäß dem GMG.
(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Preise für Hörhilfen beinhalten Verpackung und Fracht bis zur Übergabe der
Hörhilfe an den Kunden zwecks Beginns der Erprobungszeit. Bei Lieferungen ins
Ausland trägt der Kunde anfallende Zölle oder Steuern gesondert.
Hörgeräte, die zur Probe getragen werden, sind nicht versichert. Die Haftung geht
auf den Kunden über, sobald dieser die Hörgeräte in Empfang nimmt. Der Kunde
haftet während der Tragedauer und bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für alle
Schäden oder Verlust nach den gesetzlichen Bestimmungen maximal bis zur Höhe
des Listenpreises für privat Versicherte.
(1) Wählt der gesetzlich Krankenversicherte für seine Versorgung eine Hörhilfe mit
privatem Eigenanteil aus, ist auric grundsätzlich berechtigt, dem Kunden die erforderlichen
Mehrkosten für Reparaturen dieser Hörhilfe(n) privat in Rechnung zu
stellen. Eine Reparatur hochwertiger Hörhilfe(n) mit privatem Eigenanteil bzw. mit
weitergehenden Funktionalitäten ist im Regelfall aufgrund der verwendeten Technikkomponenten
oder Materialien aufwendiger als die Reparatur von Hörhilfen ohne
privaten Eigenanteil.
(2) Mit gesetzlichen Krankenversicherungen bestehen Vereinbarungen, welche eine
Kostenübernahme für Reparaturen von Hörhilfen unterhalb der Mehrkosten gem.
Absatz (1) innerhalb der jeweils vertraglich vereinbarten Versorgungszeiträume zu
Gunsten des Versicherten abdecken.
(1) Rechnungen von auric an den Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zahlbar. Scheck- oder Wechselzahlung werden nicht
akzeptiert. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mahnkosten werden von auric
pauschal mit 5,00 € berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bei auric
kann vom Kunden geführt werden.
(2) Der Kunde kann die erhaltene(-n) Hörhilfe(-n) ohne Angabe von Gründen innerhalb
der Erprobungsdauer, welche regelmäßig 4 Wochen beträgt, auch durch Rücksendung
/ Übergabe an die HNO-Praxis vor Ort, in der Ihm die Hörhilfe(-n) übergeben
wurde, zurückgeben.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer
ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (auric-direct GmbH, Osnabrücker
Straße 4-6, 48429, Rheine, info@auric-direct.de, Tel: 05971 96 99
0, Fax: 05971 96 99 88) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit
der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch dadurch ausüben, dass Sie die erhaltene
Ware (Hörhilfe) ohne Angabe von Gründen innerhalb der Erprobungsdauer,
welche regelmäßig 4 Wochen beträgt, auch durch Rücksendung / Übergabe
an die HNO-Praxis vor Ort, in der Ihnen die Ware übergeben wurde, zurückgeben.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die
wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere
Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie
haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten,
an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir
tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen
Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der
Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Sie können die erhaltene Ware (Hörhilfe) zudem ohne Angabe von Gründen innerhalb
der Erprobungsdauer, welche regelmäßig 4 Wochen beträgt, auch durch Rücksendung
/ Übergabe an die HNO-Praxis vor Ort, in der Ihnen die Ware übergeben
wurde(n), zurückgeben. Diese Rückgabegarantie lässt Ihre gesetzlichen Rechte und
Ansprüche unberührt. Auch Ihr gesetzliches Widerrufsrecht und Ihre gesetzlichen
Gewährleistungsrechte bleiben Ihnen uneingeschränkt erhalten.
Bis zur Erfüllung der Forderungen, die auric gegen die gesetzliche Krankenversicherung
des Kunden für seine Hörhilfenversorgung hat bzw. gegen den Kunden jetzt
oder zukünftig aus jedem Rechtsgrund zustehen, behält sich auric das Eigentum
an gelieferten Hörhilfen (Vorbehaltsware) vor. Der Kunde darf über Vorbehaltsware
nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere
Zahlungsverzug – ist auric berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, auric hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt
(1) Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen auric wegen verspäteter Lieferung,
auch nach Ablauf einer von auric gesetzten Nachfrist für die Lieferung, sind ausgeschlossen.
Dieses gilt nicht, soweit auric den Lieferverzug vorsätzlich oder grob
fahrlässig zu vertreten hat.
Lieferungen von auric an den Kunden sind im Namen und auf Rechnung von auric
versichert. Aus dieser Versicherung kann der Kunde grundsätzlich keine Rechte herleiten.
Die Versicherung kann von auric jederzeit frei widerrufen werden.
(1) Neben den Regelungen gem. § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend
Reparaturkosten beträgt die Gewährleistungspflicht von auric im Rahmen
des Verbrauchsgüterkaufs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 24 Monate vom
Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß
§ 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mangelfreien Sache verlangen. auric kann im Rahmen des § 439 BGB die vom
Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung
eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des
§ 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder
den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen,
wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen gilt § 437
BGB. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde oder Dritte die
gelieferte Ware unbefugt verändern, die gelieferte Ware Mängel aufweist, die durch
mutwillige Beschädigung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder übermäßigen
Gebrauch des Kunden oder Dritter hervorgerufen worden sind. Im Falle von Reklamationen,
Beanstandungen oder Kundendienstleistungen steht auric von Montag
bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung: auric-direct GmbH,
Osnabrücker Straße 4-6, 48429 Rheine / Deutschland, Telefon: 05971 96 99 942, Telefax: 05971 96 99 940, E-Mail:
info@auric-direct.de.
(1) Die im Rahmen der Bestellungsabwicklung anfallenden Daten des Kunden werden
mittels EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG von auric verarbeitet und gespeichert.
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und an Dritte lediglich im Rahmen
einer berufsmäßigen Verpflichtung bzw. zu Abrechnungszwecken bzw. im Rahmen
einer gesetzlichen Verpflichtung betreffend einer Offenlegung oder im Einzelfall zur
Geltendmachung berechtigter Ansprüche von auric gegen den Kunden weitergegeben.
Zwecks Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung können während der
Kundenbeziehung ggf. Ihre Adress- und Bonitätsdaten an die Schufa in Wiesbaden
oder andere Wirtschaftsinformationsdienste weitergegeben werden. Informationen
zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten bezieht auric entweder von der Firma Domnowski
Debitorenmanagement GmbH, Am Pulverschoppen 8-17, 59071 Hamm
oder der Firma Creditreform Münster Riegel und Riegel KG, Scharnhorststrasse 46,
48151 Münster.
(2) Adress- und Bestelldaten können für eigene Marketingzwecke genutzt werden.
Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu
Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an die Firma auric-direct GmbH, Osnabrücker
Str. 4-6, 48429 Rheine, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen.
Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs, werden wir die hiervon betroffenen
Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen.
Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
kann der Kunde gegenüber auric nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten
geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung
des Lebens des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Verkäufers der Höhe
nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, wird als Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlung sowie als Gerichtsstand der Sitz von auric vereinbart. Hat der Kunde als
Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder verliert
nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz von auric
Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April
1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) finden
keine Anwendung. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union
kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern
es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
Wir sind nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
In unserem Unternehmen findet keine freiwillige Verbraucherstreitbeilegung statt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die
gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen
eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Hinweis zur Batterieentsorgung:
Die chemischen Inhaltsstoffe von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung
und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Nur über eine vom sonstigen
Hausmüll getrennte Sammlung und Verwertung können gesundheits- und umweltschädigende
Auswirkungen vermieden werden. Batterien können auch wiederverwertbare
Rohstoffe enthalten. Batterien dürfen daher nicht über den normalen
Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Altbatterien (wiederaufladbar
und nicht-wiederaufladbar) zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen.
Dazu können Sie Ihre gebrauchten Altbatterien bei den öffentlichen Sammelstellen
in Ihrer Gemeinde oder in Verkaufsstellen (bei einem Versender können Sie am
Versandlager zurückgeben) unentgeltlich abgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen
ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie solche Altbatterien
beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt
oder geführt hat.
Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien aufgrund
ihres Schadstoffgehaltes nicht in den Hausmüll geben dürfen.
Unter diesem Zeichen können Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender
Bedeutung finden:
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten
Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität.
Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße
11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im
Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende
Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist
eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen
über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform
Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise
Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen,
Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß und
Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen
liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der
in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer
Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert
über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse,
das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der
Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die
Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt
werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen
glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt
werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter
folgendem Link:
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert,
wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig
ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst
drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig
ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines
Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen
im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von
drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte
Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung,
Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag,
Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum
GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten
Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen
Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden,
ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf
Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren
Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei
Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht,
diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit
der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung
Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden
zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten
der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll
in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die
Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen
Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum
zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von
Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet
Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen
Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten
ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung
ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel
bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten erfolgt aus
zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre
Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die
sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen
werden müssen, können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum der Verarbeitung
Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich
vor, werden die Daten dort nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer
Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese
Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO
ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner
in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560,
Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de. Den zuständigen
Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform
Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail:
datenschutz@boniversum.de.
Hinweis auf die Einmeldung/Nutzung von nicht bezahlten Forderung für Scoring (§
31 Abs. 2 BDSG-neu) Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung
der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen
des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum
bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und
Zahlungswilligkeit erfolgen. Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden
Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO.
AGB auric-direct Online | Stand: 11.2020