Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Firma auric-direct GmbH betreffend die Abgabe von Hörhilfen:

§ 1 Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist die Firma: auric-direct GmbH, diese vertreten durch deren Komplementärin, die Firma auric Management GmbH, Osnabrücker Straße 4-6, 48429 Rheine, diese vertreten durch die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Dr. Mark Winter und Herrn Jan Feldeisen, 48429 Rheine / Deutschland, Telefon: 05971/ 9699-0, Telefax: 05971/ 9699-88, E-Mail: info@auric-direct.de. Anrufe zum Ortstarif. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können höhere Kosten entstehen.

§ 2 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von auric betreffend die Abgabe von Hörhilfen erfolgen aufgrund dieser zurzeit gültigen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden und Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als diese unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss

(1) Die in den jeweils gültigen Verkaufsprospekten, Unterlagen, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote von auric für gesetzlich krankenversicherte bzw. privat krankenversicherte Kunden sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
(2) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich auric für die ausgewiesene Zeit gebunden.
(3) Bestellungen des Kunden bedürfen grundsätzlich zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch auric. Lehnt auric nicht binnen 4 Wochen nach Bestelleingang bzw. nach dem Ende des Probetragens der Hörhilfe(n) durch den Kunden die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt. Gleiches gilt, soweit auric die vom Kunden bestellten Hörhilfen mit dessen gesetzlichen Krankenversicherern abrechnet bzw. Rechnungen über private Eigenanteile an den gesetzlich Krankenversicherten stellt bzw. Rechnungen an privat krankenversicherte Kunden stellt.

§ 4 Vertragsverhältnisse

(1) Bei gesetzlich krankenversicherten Kunden gilt für deren Hörhilfenversorgung das Sachleistungsprinzip, d.h. die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen Kosten für Hörhilfen bis zu einer Höhe der jeweils allgemein bekanntgemachten Festbetragsregelung. Über den Festbetrag hinausgehende Kosten einer Hörhilfenversorgung sind vom gesetzlich Krankenversicherten als privater Eigenanteil an auric zu zahlen. Voraussetzung einer Kostenübernahme oder einer Beteiligung an den Kosten einer Hörhilfenversorgung durch gesetzliche Krankenversicherungen ist das Bestehen eines Versorgungsvertrages zum von auric bei der Hörhilfenversorgung praktizierten Verkürzten Versorgungsweg gem. §§ 126, 127, 128 SGB V mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Kunden sowie nach Abschluss des Probetragens die Vorlage einer vom HNO-Arzt unterzeichneten ohrenärztlichen Verordnung der Hörhilfe (Muster 15) bei auric zwecks Abrechnung. Bei schuldhafter Nichtherbeiführung der abschließenden Unterzeichnung der ohrenärztlichen Verordnung der Hörhilfe seitens des gesetzlich Krankenversicherten aufgrund z. B. schuldhafter Nichteinhaltung von Abschlussuntersuchungsterminen, ist der gesetzlich Krankenversicherte verpflichtet, den jeweils geltenden Festbetrag zzgl. eines etwaigen Eigenanteils für die übergebene Hörhilfen an auric privat zu zahlen, vorbehaltlich etwaiger vertraglicher Regelungen mit gesetzlichen Krankenversicherungen.
(2) Gesetzlich Krankenversicherte sind gemäß Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG) seit 2004 verpflichtet, von dem von den Krankenkassen zu übernehmenden Betrag bei der Lieferung von Hörhilfen 10 % vom Abgabepreis (Festbetrag), d. h. mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 € je Hilfsmittel zuzuzahlen. Werden Hörhilfe und Otoplastik zeitgleich als Gesamtversorgung an den gesetzlich Krankenversicherten abgegeben, sind 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 €, zuzuzahlen. Bei beidohriger Versorgung ist die Zuzahlung für jede Hörhilfe / Otoplastik fällig. Wird eine Otoplastik zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert, sind 10 % vom Abgabepreis, mindestens 5,00 €, maximal jedoch nur 10,00 €, zuzuzahlen bzw. die Kosten der Otoplastik. Die Zahlung dieses gesetzlichen Eigenanteils hat an den Leistungserbringer, d.h. auric, zu erfolgen. Keine Zuzahlung wird erhoben bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung des gesetzlichen Krankenversicherers über die Befreiung von Zuzahlungen gemäß dem GMG.

§ 5 Preise, Preisänderungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Preise für Hörhilfen beinhalten Verpackung und Fracht bis zur Übergabe der Hörhilfe an den Kunden zwecks Beginns der Erprobungszeit. Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde anfallende Zölle oder Steuern gesondert.

§ 6 Haftung / Schäden, Verlust während Probezeit

Hörgeräte, die zur Probe getragen werden, sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Kunden über, sobald dieser die Hörgeräte in Empfang nimmt. Der Kunde haftet während der Tragedauer und bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für alle Schäden oder Verlust nach den gesetzlichen Bestimmungen maximal bis zur Höhe des Listenpreises für privat Versicherte.

§ 7 Reparaturkosten

(1) Wählt der gesetzlich Krankenversicherte für seine Versorgung eine Hörhilfe mit privatem Eigenanteil aus, ist auric grundsätzlich berechtigt, dem Kunden die erforderlichen Mehrkosten für Reparaturen dieser Hörhilfe(n) privat in Rechnung zu stellen. Eine Reparatur hochwertiger Hörhilfe(n) mit privatem Eigenanteil bzw. mit weitergehenden Funktionalitäten ist im Regelfall aufgrund der verwendeten Technikkomponenten oder Materialien aufwendiger als die Reparatur von Hörhilfen ohne privaten Eigenanteil.
(2) Mit gesetzlichen Krankenversicherungen bestehen Vereinbarungen, welche eine Kostenübernahme für Reparaturen von Hörhilfen unterhalb der Mehrkosten gem. Absatz (1) innerhalb der jeweils vertraglich vereinbarten Versorgungszeiträume zu Gunsten des Versicherten abdecken.

§ 8 Zahlungsbedingungen / Probezeit

(1) Rechnungen von auric an den Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Scheck- oder Wechselzahlung werden nicht akzeptiert. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mahnkosten werden von auric pauschal mit 5,00 € berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bei auric kann vom Kunden geführt werden.
(2) Der Kunde kann die erhaltene(-n) Hörhilfe(-n) ohne Angabe von Gründen innerhalb der Erprobungsdauer, welche regelmäßig 4 Wochen beträgt, auch durch Rücksendung / Übergabe an die HNO-Praxis vor Ort, in der Ihm die Hörhilfe(-n) übergeben wurde, zurückgeben.

§ 9 Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (auric-direct GmbH, Osnabrücker Straße 4-6, 48429, Rheine, info@auric-direct.de, Tel: 05971 96 99 0, Fax: 05971 96 99 88) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch dadurch ausüben, dass Sie die erhaltene Ware (Hörhilfe) ohne Angabe von Gründen innerhalb der Erprobungsdauer, welche regelmäßig 4 Wochen beträgt, auch durch Rücksendung / Übergabe an die HNO-Praxis vor Ort, in der Ihnen die Ware übergeben wurde, zurückgeben.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung

§ 10 Rückgabegarantie

Sie können die erhaltene Ware (Hörhilfe) zudem ohne Angabe von Gründen innerhalb der Erprobungsdauer, welche regelmäßig 4 Wochen beträgt, auch durch Rücksendung / Übergabe an die HNO-Praxis vor Ort, in der Ihnen die Ware übergeben wurde(n), zurückgeben. Diese Rückgabegarantie lässt Ihre gesetzlichen Rechte und Ansprüche unberührt. Auch Ihr gesetzliches Widerrufsrecht und Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben Ihnen uneingeschränkt erhalten.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung der Forderungen, die auric gegen die gesetzliche Krankenversicherung des Kunden für seine Hörhilfenversorgung hat bzw. gegen den Kunden jetzt oder zukünftig aus jedem Rechtsgrund zustehen, behält sich auric das Eigentum an gelieferten Hörhilfen (Vorbehaltsware) vor. Der Kunde darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist auric berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, auric hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt

§ 12 Lieferzeiten

(1) Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen auric wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer von auric gesetzten Nachfrist für die Lieferung, sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit auric den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

§ 13 Versand

Lieferungen von auric an den Kunden sind im Namen und auf Rechnung von auric versichert. Aus dieser Versicherung kann der Kunde grundsätzlich keine Rechte herleiten. Die Versicherung kann von auric jederzeit frei widerrufen werden.

§ 14 Gewährleistung

(1) Neben den Regelungen gem. § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Reparaturkosten beträgt die Gewährleistungspflicht von auric im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 24 Monate vom Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. auric kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen gilt § 437 BGB. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde oder Dritte die gelieferte Ware unbefugt verändern, die gelieferte Ware Mängel aufweist, die durch mutwillige Beschädigung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder übermäßigen Gebrauch des Kunden oder Dritter hervorgerufen worden sind. Im Falle von Reklamationen, Beanstandungen oder Kundendienstleistungen steht auric von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung: auric-direct GmbH, Osnabrücker Straße 4-6, 48429 Rheine / Deutschland, Telefon: 05971 96 99 942, Telefax: 05971 96 99 940, E-Mail: info@auric-direct.de.

§ 15 Datenspeicherung / Datenschutz

(1) Die im Rahmen der Bestellungsabwicklung anfallenden Daten des Kunden werden mittels EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG von auric verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und an Dritte lediglich im Rahmen einer berufsmäßigen Verpflichtung bzw. zu Abrechnungszwecken bzw. im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung betreffend einer Offenlegung oder im Einzelfall zur Geltendmachung berechtigter Ansprüche von auric gegen den Kunden weitergegeben. Zwecks Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung können während der Kundenbeziehung ggf. Ihre Adress- und Bonitätsdaten an die Schufa in Wiesbaden oder andere Wirtschaftsinformationsdienste weitergegeben werden. Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten bezieht auric entweder von der Firma Domnowski Debitorenmanagement GmbH, Am Pulverschoppen 8-17, 59071 Hamm oder der Firma Creditreform Münster Riegel und Riegel KG, Scharnhorststrasse 46, 48151 Münster.
(2) Adress- und Bestelldaten können für eigene Marketingzwecke genutzt werden. Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an die Firma auric-direct GmbH, Osnabrücker Str. 4-6, 48429 Rheine, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs, werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen.

§ 16 Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber auric nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Sitz von auric vereinbart. Hat der Kunde als Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder verliert nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz von auric Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

§ 18 Verbraucherstreit­beilegungsverfahren

Wir sind nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen. In unserem Unternehmen findet keine freiwillige Verbraucherstreitbeilegung statt.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Hinweis zur Batterieentsorgung:
Die chemischen Inhaltsstoffe von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Nur über eine vom sonstigen Hausmüll getrennte Sammlung und Verwertung können gesundheits- und umweltschädigende Auswirkungen vermieden werden. Batterien können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten. Batterien dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Altbatterien (wiederaufladbar und nicht-wiederaufladbar) zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Dazu können Sie Ihre gebrauchten Altbatterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder in Verkaufsstellen (bei einem Versender können Sie am Versandlager zurückgeben) unentgeltlich abgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht in den Hausmüll geben dürfen. Unter diesem Zeichen können Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung finden:
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Batterientsorgung Symbol
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
Widerspruchsrecht:
Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten dort nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.
Hinweis auf die Einmeldung/Nutzung von nicht bezahlten Forderung für Scoring (§ 31 Abs. 2 BDSG-neu) Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen. Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO.
AGB auric-direct Online | Stand: 11.2020