1Zuzüglich des gesetzlichen Zuzahlungsbetrags
für GKV-Versicherte in Höhe von 10 € pro Hörhilfe gemäß GMG (§§ 33 II, 61, 62 SGB V). Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages im Verkürzten Versorgungsweg nach §128 Abs. 4 SGB V zwischen der Krankenkasse des Versicherten und dem behandelnden HNO-Arzt.
2Verkaufspreis inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer, inkl. ärztlichem Honorar
für die arbeitsteilige Zusammenarbeit des kooperierenden HNO-Arztes in Höhe von 250 € pro versorgtem Ohr, keine Versandkosten.
Nur solange der Vorrat reicht!